1. Grundsatz: Regelsatz 19 %
Für die Lieferung gebrauchter beweglicher Gegenstände gilt kein automatischer ermäßigter Steuersatz. Entscheidend ist nicht, ob ein Gegenstand „gebraucht" ist, sondern in welche Warengruppe er fällt:
- Allgemeiner Steuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG): die Regel — z. B. Möbel, Elektronik, Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeug
- Ermäßigter Steuersatz 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG i. V. m. Anlage 2 UStG): nur für bestimmte Warengruppen — z. B. Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunstgegenstände — und zwar egal ob neu oder gebraucht
2. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Gebrauchtwarenhändler können statt der Regelbesteuerung die Differenzbesteuerung anwenden. Sie ist die Regel, wenn der Händler gebrauchte Gegenstände von Privatpersonen oder aus nicht vorsteuerabzugsfähigen Umsätzen ankauft.
Prinzip
Die Umsatzsteuer wird nur auf die Marge (Verkaufspreis minus Anschaffungswert) erhoben — nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das verhindert eine Doppelbelastung, weil beim Ankauf von Privat kein Vorsteuerabzug möglich war.
| Schritt | Betrag (Beispiel: Antiquität) |
|---|---|
| Ankauf von Privat | 200 € (keine USt) |
| Verkauf | 500 € |
| Marge (Verkauf − Ankauf, brutto) | 300 € |
| Bemessungsgrundlage (netto) = 300 € ÷ 1,19 | 252,10 € |
| USt 19 % darauf (§ 25a Abs. 5 UStG — stets 19 %) | 47,90 € |
Voraussetzungen (§ 25a Abs. 1–2 UStG)
- Lieferung durch einen Wiederverkäufer (Händler mit gebrauchten Waren als Handelsgegenstand)
- Gebrauchter oder aufgearbeiteter beweglicher körperlicher Gegenstand
- Beim Ankauf kein (oder kein voller) Vorsteuerabzug möglich — typisch: Privat, Kleinunternehmer (§ 19 UStG), steuerbefreite Umsätze
- Bei vollem Vorsteuerabzug beim Ankauf: keine Differenzbesteuerung, sondern Regelbesteuerung (19 % bzw. 7 % je nach Warengruppe)
3. Zwei Berechnungsmethoden
| Methode | Wann? | Wie? |
|---|---|---|
| Einzel-Methode (§ 25a Abs. 3) | Standard, für jeden einzelnen Gegenstand | Marge je Stück = Verkaufspreis − Anschaffungswert |
| Sammel-Methode / Globalmarge (§ 25a Abs. 4) | Nur für Gegenstände mit Anschaffungswert bis 500 € (ohne USt) | Marge wird für alle Umsätze eines Besteuerungszeitraums gemeinsam ermittelt |
4. Buchführungsanforderungen
- Aufzeichnungspflichten nach § 25a Abs. 5 UStG: je Geschäft oder je Sammelzeitraum die An- und Verkaufspreise
- Rechnungen ohne Steuerausweis (§ 25a Abs. 7): Bei Differenzbesteuerung darf die USt nicht gesondert ausgewiesen werden — stattdessen Hinweis „Gegenstand unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG"
- Kein Vorsteuerabzug für die Anschaffung des jeweiligen Gegenstands
- Verlust-Marge: Wird ein Gegenstand unter dem Anschaffungswert verkauft, ist die Marge negativ und darf (für dieses einzelne Geschäft) nicht mit positiven Margen verrechnet werden (Ausnahme: Sammelmethode)
- Trennung zwischen Wareneingang mit Vorsteuer (Regelbesteuerung) und ohne Vorsteuer (Differenzbest.) — saubere Kontenführung
5. Häufige Branchen & Beispiele
| Branche | Beispiele |
|---|---|
| Antiquitäten | Möbel, Kunst, Sammlerstücke |
| Second-Hand / Vintage | Kleidung, Accessoires |
| Elektro-/Medientechnik | Refurbished-Geräte, Gebrauchtelektronik, Bücher, Schallplatten |
| Baumaschinen/Gewerbe | Gebrauchte Maschinen, Werkzeuge, Landtechnik |
| Flohmarkt-/Trödelhandel | Kleinteile, Sammelmethode |
6. Häufige Fehler
- Versehentlicher Steuerausweis auf Rechnungen bei Differenzbesteuerung (führt zu Steuerschuld nach § 14c UStG!)
- Vorsteuerabzug aus einem Ankauf, der eigentlich der Differenzbesteuerung unterliegt
- Fehlende oder unvollständige Margenaufzeichnungen → Schätzung durch das Finanzamt
- Falsche Zuordnung Einzel- vs. Sammelmethode
- Annahme, „gebraucht" sei automatisch ein eigener ermäßigter Steuersatz
Buchführung für Gebrauchtgüterhändler
Der BVKMU e.V. sichert die korrekte Anwendung von Differenzbesteuerung, Sammel- und Einzelmethode sowie die ordnungsgemäßen Rechnungstexte. Prüfungssicher und rechtssicher.
Jetzt Beratung anfragen- § 12 Abs. 1 UStG (19 %) und § 12 Abs. 2 UStG i. V. m. Anlage 2 (7 %) — gesetze-im-internet.de
- § 25a UStG (Differenzbesteuerung) — gesetze-im-internet.de
- § 25a Abs. 5 UStG: Marge stets 19 %, auch bei sonst 7 %-Ware
- UStAE Abschn. 25a (BMF-Anwendungserlass) — bundesfinanzministerium.de
- IHK-Merkblatt Differenzbesteuerung (Januar 2024) — IHK München (PDF)
- Anlage 2 UStG (Liste der 7 %-Gegenstände) — gesetze-im-internet.de
- JUHN Partner / DATEV: Bestätigung „Differenzbesteuerung stets 19 %"
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