1. Grundsatz: Regelsatz 19 %
Für die Lieferung von gebrauchten Kraftfahrzeugen gilt kein ermäßigter Steuersatz, sondern der allgemeine Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Es gibt keine Sonderregel, die gebrauchte Fahrzeuge als solche ermäßigt besteuern würde.
2. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Die Differenzbesteuerung ist die besondere Berechnungsart für Wiederverkäufer. Sie verhindert, dass beim Wiederverkauf einer gebrauchten Ware Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis anfällt, obwohl beim Ankauf vom Privatverkäufer kein Vorsteuerabzug möglich war (Privatpersonen weisen keine USt aus).
Wie funktioniert sie?
| Schritt | Betrag (Beispiel) |
|---|---|
| Ankauf eines gebrauchten PKW von Privat | 8.000 € (ohne USt) |
| Verkauf an Kunden | 10.000 € |
| Marge (Verkauf − Ankauf, brutto) | 2.000 € |
| Bemessungsgrundlage (netto) = 2.000 € ÷ 1,19 | 1.680,67 € |
| USt 19 % darauf (§ 25a Abs. 5 UStG — stets 19 %) | 319,33 € |
Die Umsatzsteuer wird also nur auf die Marge (Gewinnspanne) erhoben — aber mit 19 %, nicht mit einem ermäßigten Satz.
Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung (§ 25a Abs. 1–2 UStG)
- Lieferung durch einen Wiederverkäufer (Händler, dessen Geschäftsgegenstand der An- und Verkauf gebrauchter beweglicher Gegenstände ist)
- Der Gegenstand ist gebraucht, restauriert oder aufgearbeitet
- Dem Ankauf ging ein Erwerb voraus, bei dem der Veräußerer keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte — typischerweise Ankauf von Privatpersonen oder aus steuerbefreiten / nichtvorsteuerabzugsfähigen Umsätzen (z. B. Kleinunternehmer § 19 UStG)
- Keine Anwendung, wenn beim Ankauf voller Vorsteuerabzug möglich war — dann normale Regelbesteuerung
3. „Gebraucht" — wann liegt das vor?
Ein Fahrzeug gilt als gebraucht, wenn es bereits zum Verkauf an einen Endverbraucher bestimmt war und genutzt wurde. Auch Jahreswagen, Leasingrückläufer, Unfallwagen und aufgearbeitete Fahrzeuge können darunterfallen. Ein neues Fahrzeug (noch nicht zum Endverbraucher gelangt) fällt nicht darunter.
Hinweis: § 25a UStG verzichtet bewusst auf das Merkmal „gebraucht", um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden.
4. Buchführungsanforderungen bei der Differenzbesteuerung
- Getrennte Erfassung jedes einzelnen Geschäfts (An- und Verkauf pro Fahrzeug sind zu verknüpfen)
- Aufzeichnung der Ankaufswerte je Fahrzeug
- Margenermittlung je einzelnes Geschäft (Einzel-Methode, § 25a Abs. 3) oder bei bestimmten Gegenständen als Sammelmethode (§ 25a Abs. 4 — für Gegenstände bis 500 € Anschaffungswert)
- Rechnungen ohne gesonderten Steuerausweis (§ 25a Abs. 7): Bei Differenzbesteuerung darf die USt nicht gesondert ausgewiesen werden; stattdessen Hinweis „Differenzbesteuerung nach § 25a UStG"
- Kein Vorsteuerabzug aus dem entsprechenden Ankauf
5. Zusammenfassung Regel- vs. Differenzbesteuerung
| Kriterium | Regelbesteuerung | Differenzbesteuerung |
|---|---|---|
| Steuersatz | 19 % auf vollen Verkaufspreis | 19 % auf die Marge |
| Vorsteuerabzug beim Ankauf? | Ja (voll) | Nein |
| Typischer Ankauf bei | anderem Händler (mit Rechnung + USt) | Privatperson / Kleinunternehmer / steuerbefreit |
| Rechnung | mit Steuerausweis | ohne Steuerausweis (Hinweis Differenzbest.) |
| Erfassung | normal FiBu | einzeln oder sammlweise Marge |
6. Sonderpunkte beim Gebrauchtwagenhandel
- Inzahlungnahmen: Bei Inzahlungnahme eines alten Fahrzeugs gegen ein neues können zwei Lieferungen vorliegen — getrennt beurteilen
- Gewährleistung / Garantie: Gesondert vergütete Garantien sind oft eigenständig umsatzsteuerpflichtig
- Service-/Reparaturleistungen: Eigenleistungen (Werkstatt) unterliegen ebenfalls 19 % — saubere Trennung nötig
- Export / innergemeinschaftliche Lieferungen: steuerfrei nach § 4 Nr. 1b / § 6a UStG, bei USt-IdNr. + Belegnachweis
Buchführung für Gebrauchtwagenhändler
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- § 25a UStG (Differenzbesteuerung) — gesetze-im-internet.de
- § 25a Abs. 5 UStG: Marge stets 19 %, auch bei sonst 7 %-Ware
- UStAE Abschn. 25a (BMF-Anwendungserlass) — bundesfinanzministerium.de
- IHK-Merkblatt Differenzbesteuerung (Januar 2024) — IHK München (PDF)
- JUHN Partner / DATEV: Bestätigung „Differenzbesteuerung stets 19 %"
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