COLLEGA-Software GmbH
Die Hard- und Software Consulting GmbH
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- Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung bei Vermietung
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- Modernisierung der Pflegeversicherung
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- Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistungen für ein Notrufsystem
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- Kürzung der „außergewöhnlichen Belastungen“ um zumutbare Belastung verfassungsgemäß
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Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistungen für ein Notrufsystem
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Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistungen für ein Notrufsystem
Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) als haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer ermäßigen.
Im entschiedenen Fall bewohnte ein Steuerpflichtiger eine Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ in einer Seniorenresidenz. Mit dem Betreiber der Residenz schloss er einen Seniorenbetreuungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich der Betreiber u. a. dazu, ein Notrufsystem, einschließlich des für die Nachtwache und die Soforthilfe im Notfall erforderlichen Fachpersonals, für 24 Stunden pro Tag zur Verfügung zu stellen. Der Steuerpflichtige machte 1.357 € (76 % der Betreuungspauschale) als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend, die das Finanzamt nicht anerkannte.
Der BFH entschied jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen, dass es sich bei den Aufwendungen für das mit der Betreuungspauschale abgegoltene Notrufsystem um solche für eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Da der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerpflichtigen eintritt, wird die Leistung auch im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Notrufzentrale sich außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befindet.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Der Vorstand
ARM K.
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- Arbeitszeitkonto für Gesellschafter-Geschäftsführer
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- Verteilung der Kosten für „außergewöhnliche Belastung“ auf mehrere Jahre
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- Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts vor
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- EuGH: Zur Umsatzsteueraufteilung bei gemischt genutztem Gebäude
- Gewinnneutrale Realteilung von Unternehmen wird erleichtert
- Kinderfreibeträge verfassungswidrig?
- Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen
- Bandenmäßiger Umsatzsteuerbetrug beim Autokauf
- Gesetz gegen Manipulation von Kassenaufzeichnungen
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- Abziehbarkeit der von den Eltern getragenen Kosten für eine Unterkunft am Studienort
- Doppelte AfA bei Bebauung des Ehegattengrundstücks
- Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung
- Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab 2017
- „Eingeschränkte“ Verkehrssicherungspflichten beim winterlichen Betrieb eines Selbstbedienungswaschplatzes
- Mindestlohns bei Vergabe öffentlicher Aufträge
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- Widerrufsrecht bei Heizölbestellung
- Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzen-Verordnung bei Vermietung
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- Umkleide- und Waschzeiten als Arbeitszeit?
- Unfall auf dem Weg zur Arbeit
- Fahrten ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort sind Arbeitszeit und keine Ruhezeit
- Flugverspätung aufgrund außergewöhnlichen Umstandes
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- Außerordentliche Kündigung - häufige Kurzerkrankungen