COLLEGA-Software GmbH
Die Hard- und Software Consulting GmbH
- Abziehbarkeit der von den Eltern getragenen Kosten für eine Unterkunft am Studienort
- Kinderfreibeträge verfassungswidrig?
- „Gemischt genutzte Räume“ sind keine Arbeitszimmer
- Aufwendungen für Mieterschäden sofort abziehbare Werbungskosten
- Berücksichtigung von wertlosen Optionen/ Wertpapiergeschäften!
- Beurteilung von Abbruchkosten bei Erstellung eines neuen Gebäudes
- Doppelte AfA bei Bebauung des Ehegattengrundstücks
- Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung
- Freistellungsaufträge
- Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen
- Kein Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen durch Einzelrechtsnachfolger
- Kürzung der „außergewöhnlichen Belastungen“ um zumutbare Belastung
- Kürzung der „außergewöhnlichen Belastungen“ um zumutbare Belastung verfassungsgemäß
- Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis
- Steuerliche Behandlung betrieblich und beruflich veranlasster Auslandsreisen ab 1.1.2016
- Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen
- Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
- Steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Verteilung der Kosten für „außergewöhnliche Belastung“ auf mehrere Jahre
- Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
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- Kürzung der „außergewöhnlichen Belastungen“ um zumutbare Belastung verfassungsgemäß
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Freistellungsaufträge
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TERMINSACHE: Freistellungsaufträge
ohne Steueridentifikationsnummer verlieren
ihre Gültigkeit
Seit dem 1.1.2011 können Freistellungsaufträge nur unter Angabe der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID-Nr.) des Auftraggebers und ggf. seines Ehepartners geändert bzw. neu erteilt werden. Dies gilt für die Meldezeiträume bis 2015 nur soweit diese vorliegt.
Ab 1.1.2016 verlieren alle Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID-Nr. ihre Gültigkeit. Bei der Übermittlung ist ab dann im Datensatz jeweils die im wirksamen Freistellungsauftrag vermerkte Steuer-ID-Nr. des Kunden anzugeben.
Freistellungsaufträge, die vor dem 1.1.2011 gestellt worden sind und ab dem 1.1.2016 wegen fehlender Steuer-ID-Nr. ihre Gültigkeit verlieren, brauchen nicht mit dem nunmehr amtlichen Vordruck neu beantragt werden. Für die Freistellungsaufträge ist vielmehr die Nummer in einer geeigneten Form dem Institut mitzuteilen.
Anmerkung: Wenn Sie bei mehreren Kreditinstituten Konten und Depots führen, können Sie den Sparerpauschbetrag (801 € Alleinstehende bzw. 1.602 € Verheiratete) aufteilen und die Teilbeträge auf die Freistellungsaufträge den einzelnen Banken zuweisen. In diesem Zusammenhang sollten alle Freistellungsaufträge überprüft und ergänzt
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten wünschen
Der Vorstand
ARM K.
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