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Taxi- und Mietwagen Teil I
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Taxi- und Mietwagenunternehmen Teil I
Der gesamte Personenkraftwagenverkehr ist genehmigungspflichtig. Die Anzahl der Taxi- Lizenzen wird durch die Gemeinden bzw. Städte beschränkt.
Der Personen- Kraftwagenverkehr wird gegliedert in:
- Taxi-, Kraftdroschkenbetrieb (PKW wird an bestimmten Plätzen bereitgehalten)
- Mietwagenbetriebe (PKW wird nicht an bestimmten Plätzen bereitgehalten),
Die meisten Taxiunternehmen werden in Form eines Einzelunternehmens betrieben.
Es gibt 1- Fahrzeugunternehmen und Mehrfahrzeuguntenehmen, die über einen Fuhrpark verfügen. Fast alle sind einer Funkzentrale angeschlossen.
Bei telefonischer Anforderung erhalten Taxiunternehmen die Aufträge über die Funkzentrale.
Intensivster Personaleinsatz findet sich bei den Mehrfahrzeugbetrieben. Bei vielen Taxibetrieben handelt es sich Familienbetriebe. Mithelfende Familienangehörige werden meisten kostenlos beschäftigt.
Bei Mietwagenbetrieben:
- Darf der PKW nicht an bestimmten Plätzen bereitgehalten werden.
- Ein Taxischild darf nicht geführt werden, und
- eine zufällige Fahrgastaufnahme bei Leerfahrtenist – mangels Taxenkonzession – untersag
Meistens wird bei Mietwagenbetrieben eine Funkzentrale unterhalten, über die den Fahrern sämtliche Einsätze zugewiesen werden; Aufträge werden ausschließlich telefonisch erteilt.
Fahrzeuge
Im Taxi- und Mietwagenverkehr werden überwiegend Dieselfahrzeuge (95 %) der gehobenen Mittelklasse eingesetzt, da bei den überwiegenden Stadtfahrten Dieselmotoren im Vergleich zu Benzinmotoren erheblich weniger Kraftstoff verbrauchen.
Für den Transport von sperrigen Gegenständen, Flughafenfahrten mit Gepäck, Behindertentransporte mit Rollstuhl ist die klassische Limousine denkbar ungeeignet. Neu angeschaffte Fahrzeuge werden im Allgemeinen nach 2- bis 3 jähriger Nutzung verkauft, um höhere Ausgaben für Reparaturen zu vermeiden.
Beim Neukauf von Fahrzeugen gewähren die Händler unterschiedliche Kundenrabatte. Diese betragen bis zu 20 % des Neuwagenpreises. Dabei ist zu beachten, dass der Preisnachlass in der Rechnung ausgewiesen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, dass der Preisnachlass in Form einer Gutschrift erteilt wird. In diesen Fällen kommt es vor, dass der Verrechnungsscheck auf dem Privatkonto eingelöst wird und die erforderliche Korrektur der Vorsteuer und der AfA – Bemessungsgrundlage unterbleibt.
Tätigkeit des Taxiunternehmers
- Personenbeförderung
- Flughafentransfer
- Krankenfahrten
- Kurierdienste :Transportiert werden vor allem Waren und Dokumente, Prospekte und Druckwaren, Ersatzteile und Datenträger, die besonders eilig und wichtig sind und meist zu eine bestimmten Uhrzeit abgeliefert werden müssen und mit einem PKW (Kombi) oder Kleinbus transportiert werden können.
- Schülerfahrten: Ausgewählte Betriebe fahren im Auftrag der Stadtverwaltungen und Landesverwaltungen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten wünschen
Der Vorstand
ARM K.