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Agio
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Agio, Disagio, Damnum und Aufgeld,
Als Agio (Aufgeld) wird der Mehrbetrag bezeichnet, den die Kapitalgesellschaft bei der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen über den Nennwert der neuen Anteile hinaus erhält. Es handelt sich um den Betrag, um den der Ausgabebetrag von Gesellschaftsrechten (z.B. Aktien, Anteile an einer GmbH, Kommanditanteile einer KG) den Nennwert (Nominalwert) übersteigt.
Ein Agio wird in der Regel bei der Ausgabe von neuen Aktien einer AG verlangt. Die Aktionäre müssen nicht nur den Nennwert entrichten, sondern einen höheren Betrag, z.B. Kurswert leisten. Durch ein Ausgabeagio vermindert sich die Effektivverzinsung, ein Rückzahlungsagio erhöht sie.
Auch bei Abschreibungsgesellschaften, die in Form von Personengesellschaften geführt werden, spricht man von einem Aufgeld Eintrittsgeld, das der eintretende Gesellschafter zu zahlen hat, seinem Kapital aber nicht gutgeschrieben wird.
Auch bei der Ausgabe von Darlehen wird dieser Begriff oder ein anderer Begriff wie Disagio oder Damnum benutzt.
Bei Darlehen ist das Agio der Unterschied zwischen dem Nennbetrag (zugleich Auszahlungsbetrag) und dem Rückzahlungsbetrag. Soweit das Agio ein (zusätzliches) Entgelt für die Nutzung von Kapital darstellt, ist es wirtschaftlich einem Zins ähnlich.
Das Agio wird im Allgemeinen in Prozent des Nennwerts ausgedrückt. Liegt der Verfügungsbetrag eines Darlehens unter dem Nennbetrag, so handelt es sich um ein Disagio oder Damnum.
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